Aktuelle Ausgabe
Seit dem 24. November 2014 stellt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Möglichkeit bereit, Markenschutz schneller zu erlangen. Mit dem neu eingeführten Fast-Track-System wird die reguläre Bearbeitungszeit bis zur Veröffentlichung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung erheblich verkürzt, und zwar um etwa die Hälfte. Die Anmeldungen, die diesem Verfahren unterliegen, werden schneller veröffentlicht zum Zwecke der Erhebung von Widersprüchen. Dies wird für den Fall der Nichterhebung von Widersprüchen zu einer schnelleren Eintragung der Anmeldungen führen.
Voraussetzung für die Beanspruchung des Fast-Track-Systems ist zum einen die sofortige Zahlung der Amtsgebühren und zum anderen die Verwendung von bestimmten Waren- und Dienstleistungsbegriffen, die vom HABM bereits anerkannt wurden.
Dieses System wird für die Nutzer ohne zusätzliche Amtsgebühren zur Verfügung gestellt, was erfreulich ist.
(rd) 27.11.2014
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