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Die Eintragung der Form des Rubik‘s Cube als Gemeinschaftsmarke ist gültig. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) bestätigt. Die grafische Darstellung dieses Würfels enthalte keine technische Lösung, die seinem Schutz als Marke entgegenstünde.
Auf Antrag von Seven Towns, einer britischen Gesellschaft, die die Rechte des geistigen Eigentums am Rubik‘s Cube verwaltet, hat das Markenamt der Union (HABM) im Jahr 1999 die Form dieses Würfels als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für dreidimensionale Geduldsspiele eingetragen.
Im Jahr 2006 beantragte Simba Toys, ein deutscher Spielzeughersteller, beim HABM die Nichtigerklärung der dreidimensionalen Marke u. a. mit der Begründung, dass diese eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne. Das HABM wies den Antrag zurück, woraufhin Simba Toys beim Gericht Klage erhob und die Aufhebung der Entscheidung des HABM beantragte.
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(bs) 27.11.2014
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