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Erneut ist ein Antrag auf Löschung einer Umlaut-Domain abgewiesen worden. Die Unister AG mit Sitz in Leipzig, die unter anderem das Portal fluege.de betreibt, wollte juristisch die Löschung der "Konkurrenz-Domain" flüge.de erreichen. Jetzt ist das Urteil des OLG Dresden vom 14. März 2014 (Az. 14 U 1364/13) rechtskräftig geworden, da der BGH in Karlsruhe durch Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zurückgewiesen hat (Az. I ZR 96/14).
Das OLG hatte seinerzeit festgehalten, dass der Domain-Name "fluege.de" keinen Schutz als sogenanntes Unternehmens-Kennzeichen genießt. Voraussetzung für einen solchen Schutz ist eine Unterscheidenskraft durch den Namen. "fluege.de" ist eine beschreibende Bezeichnung und kein Herkunfts-Hinweis.
Das Ergebnis war im Grunde vorhersehbar, denn zuvor hatten bereits das OLG Köln (Az. 6 U 39/05) und das OLG München (Az. 29 U 2129/05) ähnliche Streitfälle entschieden. In Köln traten schluesselbaender.de und schlüsselbänder.de gegeneinander an, in München standen sich oesterreich.de und österreich.de gegenüber.
(ps) 15.01.2015
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