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Der fragliche Werbe-Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Früchtequark von der Molkerei Ehrmann führt Verbraucher nicht in die Irre und enthält auch keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
In dem vorliegenden Fall wirbt Ehrmann für sein Produkt Monsterbacke mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Wettbewerbszentrale hält dies jedoch für einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung, weil der Werbe-Slogan nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte. Im Übrigen sei der Slogan irreführend.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit haben die Karlsruher Richter nun entschieden, dass die beanstandete Werbung der Beklagten nicht irreführend ist. Bei Früchtequark handle es sich für den Verbraucher erkennbar um ein Produkt, das sich in seiner Zusammensetzung deutlich von Milch unterscheidet, stellte der BGH klar.
(bs) 16.02.2015
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