Aktuelle Ausgabe

Ein jahrelanger Streit in Sachen Persönlichkeitsrecht geht nun langsam aber sicher seinem Ende entgegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat die Klage der beiden Prominenten Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover in Sachen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen. Zwar ist dieses Urteil noch nicht endgültig, denn es kann Berufung dagegen eingelegt werden, aber die überwiegende Zahl von Experten erwartet durch eine Berufung keinen anderen Ausgang des Verfahrens.
Ausgangspunkt dieser Klage ist eine Werbe-Kampagne des Hamburger Zigaretten-Konzerns British American Tobacco (BAT) für seine Marke Lucky Strike. In den monierten Werbe-Motiven (gestaltet von der Hamburger Werbeagentur KNSK) wurden Dieter Bohlen und Ernst August aufs Korn genommen. Bei dem Prinzen aus dem Welfen-Geschlecht ging es im Jahr 2000 um tätliche Auseinandersetzungen, bei dem Musik-Produzenten um ein Buch, in dem diverse Passagen geschwärzt werden mussten. Durch diese unfreiwilligen "Werbe-Auftritte" fühlten die beiden Prominenten sich in ihrem (in der Menschenrechts-Konvention verbrieften) Recht auf Achtung ihres Privat- und Familien-Lebens verletzt.
Das Landgericht Hamburg gab beiden zunächst Recht, aber die BAT zog vor das OLG Hamburg und bekam dort Recht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das OLG-Urteil, was nachvollziehbarer Weise den Klägern nicht gefiel und sie zum Gang an den EGMR nach Straßburg veranlasste. Die EGMR-Richter schlossen sich dem Urteil der Kollegen vom OLG und BGH an. Sie lobten zudem ausdrücklich, dass der BGH "ein verbindliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Achtung des Privat-Lebens gefunden" habe. Zudem stellten die Straßburger Richter fest, dass die beiden prominenten Zeitgenossen "weder abwertend noch negativ dargestellt" werden. Die Anspielungen aus der Lucky-Strike-Kampagne kann nach Ansicht der EGMR-Richter nur derjenige verstehen, dem die jeweiligen Vorgänge bekannt sind.
(ps) 25.02.2015
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine