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Urheber-Recht: Blizzard Entertainment setzt sich gegen das Software-Haus Bossland durch

Die französische Tochter des amerikanischen Computer-Spiele-Konzerns Blizzard Entertainment hat sich mit Unterstützung der Frankfurter Kanzlei King & Wood Mallesons im Prozess gegen das Software-Haus Bossland GmbH aus Zwickau beim OLG Dresden durchgesetzt. Demnach darf Bossland künftig keine sogenannte "Client-Software" für die Computer-Spiele aus dem Hause Blizzard vervielfältigen. Das OLG Dresden bestätigte ein Urteil des Landgerichtes Leipzig (Az. 14 U 1127/14).

Blizzard zählt zu den bekanntesten Games-Anbietern der Welt und bringt Spiele wie "World of Warcraft" oder "Diabolo" auf den Markt. Blizzard und Bossland haben bereits diverse Verfahren ausgefochten. Bossland engagiert dabei regelmäßig die Berliner Kanzlei Kaesler & Kollegen. Bei Blizzard Entertainment steht hingegen Dr. Stefan Krüger, Partner bei King & Wood Mallesons, hoch im Kurs. Er genießt in der gesamten Spiele-Branche ein hohes Ansehen.


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(ps) 25.02.2015



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