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Eine ungewöhnliche bzw. widersprüchliche Vorgehensweise legt das Bundesministerium für Finanzen bei der Umsatzsteuer für gedruckte bzw. digitale Medien-Erzeugnisse an den Tag. Schon die Ursache ist für den "Normal-Bürger" so gut wie nicht nachzuvollziehen - für ein gedrucktes Presse-Produkt sind sieben Prozent Umsatzsteuer zu entrichten, das gleiche Produkt in digitaler Form wird hingegen mit 19 Prozent bei der Umsatzsteuer veranschlagt. Besonders schwierig ist dieses Thema bei sogenannten "Bundle-Angeboten" - hier bekommt der Käufer bzw. der Abonnent das Presse-Produkt als Kombi zu einem Preis - mit dem Umsatzsteuer-Satz von sieben Prozent.
Künftig muss das Abo in ein Print- und ein Digital-Produkt (ab Juli 2015) aufgeteilt und unterschiedlich versteuert werden, was einen enormen buchhalterischen Aufwand mit sich bringt (ohne einen echten Sinn oder Nutzwert zu stiften). Um den Aufwand einigermaßen in den Griff zu bekommen, haben die Verleger-Verbände Protest eingelegt und einen Teil-Erfolg erzielt. Für Bücher & E-Books als Bundle wurde vom Ministerium eine Frist zur Umstellung bis Ende 2015 eingeräumt. Für Zeitungen und Zeitschriften soll diese Frist aber nicht gelten, selbst dann nicht, wenn sie über Buchhandlungen verkauft werden.
Gegen diesen "Schildbürger-Streich der Finanz-Beamten" gehen der VDZ, der BDZV sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nun mit Schreiben an den Finanz-Ausschuss des Deutschen Bundestages sowie an mehrere Bundesminister vor.
„Dies ist ein Skandal“, erklärte Dirk Platte, Justiziar des VDZ, „wir fühlen uns getäuscht! Richtigerweise haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, in der Europäischen Union auf die Erstreckung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Verlagserzeugnisse zu dringen. Gleichzeitig verdonnert das Finanzministerium die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage und den Buchhandel rückwirkend zu Steuernachzahlungen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe. Und das, obwohl nicht einmal eindeutig geklärt ist, ob die meisten kostenlosen digitalen Zugaben zu Print-Abonnements nicht als Nebenleistung gewertet werden müssten.“
„Gleiche Sachverhalte sollten auch gleich behandelt werden“, forderte BDZV-Geschäftsführer Jörg Laskowski. „Für so genannte E-Book-Bundle hat das Bundesfinanzministerium eine sachgerechte Regelung getroffen und auf rückwirkende Nachzahlungen der Umsatzsteuer verzichtet. Wir fordern für Zeitungen und Zeitschriften die gleiche Handhabung durch die Finanzverwaltung, wie uns dies bei einem Gespräch im April letzten Jahres auch angekündigt worden ist. Alles andere ist irreführend, willkürlich und für die Unternehmen nicht verkraftbar!“
„Steuerschulden müssen für die betroffenen Unternehmen kalkulierbar und verlässlich sein“, sagte Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. „Weder die Verlage noch gar der Buchhandel konnten in der Vergangenheit davon ausgehen, dass sie die Preise von Zeitschriftenabonnements mit zusätzlichen digitalen Versionen aufteilen und mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen berechnen mussten. Unsere Mitgliedsunternehmen erwarten in der derzeitigen Situation Vertrauensschutz für die Vergangenheit.“
(ps) 25.02.2015
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