Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Verbraucher-Zentralen mahnen Facebook ab

Mit seinen neuen AGB-Klauseln handelt sich der US-Internet-Gigant Facebook weiter Ärger ein. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) mit Sitz in Berlin ließ dem Internet-Konzern eine umfangreiche Abmahnung in seine irische Europa-Zentrale zustellen. Der vzbz hält 19 Klauseln in den neuen Nutzer-Bedingungen für rechtswidrig und fordert von Facebook eine Unterlassungs-Erklärung. Im Einzelnen moniert der vzbz Punkte wie fehlende Nutzer-Einwilligungen, die Pflicht zum Klarnamen, beanspruchte Vollmachten zur Verwendung von Nutzerdaten und unverständliche bzw. intransparente Formulierungen.

Die neuen AGB-Vorgaben von Facebook sind seit dem 30. Januar 2015 wirksam und hatten ja bereits vielfach für negative Schlagzeilen gesorgt, ohne dass sich viel getan hat. Das könnte nun anders werden, denn der vzbz ist eine klageberechtigte Institution, die die Chance hat, per Unterlassungsklage gegen Facebook vorzugehen.


zurück

(ps) 26.02.2015



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine