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Am heutigen Mittwoch begann am Landgericht Köln ein weiterer Prozess um die Rechtmäßigkeit des Programms Adblock Plus, das der in Köln ansässige Internet-Dienstleister Eyeo kostenlos zum Download zur Verfügung stellt. Mit dieser Software kann der User unerwünschte Werbe-Einblendungen blockieren. Der Berliner Medien-Konzern Axel Springer SE hatte Klage eingereicht, um Adblock Plus verbieten zu lassen.
Die Axel Springer SE vertraut der Kompetenz der Berliner Kanzlei Lubberger Lehment, vertreten durch den Gründer Dr. Cornelius Lehment und dem Associate Joachim Jung. Mit von der Partie sind die Inhouse-Kollegen Dr. Claas-Hendrik Soehring (Leiter Verlagsrecht bei Springer) sowie Dr. Philipp-Christian Thomale.
Für den Internet-Dienstleister Eyeo steigt die Kölner Kanzlei CMS Hasche Sigle in den "Ring". Das Kölner CMS-Team besteht aus Dr. Pietro Graf Fringuelli, Dr. Heike Blank und Antonia Witschel. Die Federführung hat Graf Fringuelli inne, der Spezialist für Urheber-Recht und regulatorisches Medien-Recht ist, während die beiden CMS-Kolleginnen im Bereich Wettbewerbs-Recht aktiv sind.
Gegen Eyeo bzw. dessen Software Adblock Plus laufen noch weitere Verfahren: So haben beim Landgericht München die beiden TV-Vermarkter IP Deutschland (Tochter der RTL Group) mit Unterstützung der Kanzlei McDermott Will & Emery und SevenOne Media (ProSiebenSat.1 AG) mit Unterstützung der Kanzlei Bird & Bird Klage erhoben. Vor dem Landgericht Hamburg klagen die Verlagsgruppe Handelsblatt und Zeit online (die Tochter des Zeit Verlages).
In diesen Prozessen geht es um eine grundlegende Thematik im Internet mit weitreichender ökonomischer Bedeutung. Werbe-Einblendungen sind für alle frei zugänglichen Sites die maßgebliche Income-Ebene (sie reichen in aller Regel nicht aus, um die Kosten für die Sites zu decken). Es ist damit zu rechnen, dass die Verfahren durch alle Instanzen bis zum BGH geführt werden.
Ein erstes Urteil wird für Ende März am Landgericht München erwartet. Der Auftakt in Köln war laut juve.de kurz, er dauerte nur etwa zehn Minuten, eine Fortsetzung ist im Mai 2015 zu erwarten. Der entscheidende Faktor bei allen Prozessen dürfte die sogenannte "Whitelist" sein. Kleinere Firmen werden von Eyeo kostenlos aufgenommen und dann wird auf deren Sites die Werbung nicht mehr ausgeblendet. Größere Unternehmen müssen zahlen und können dann ebenfalls das Adblock-Plus-Programm "ausschalten". Das Kölner Landgericht stufte laut juve.de diese Geschäftspraxis von Eyeo "als hochgradig bedenklich" ein.
(ps) 11.03.2015
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