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Niederlande: Gericht untersagt Vorratsdaten-Speicherung

In den Niederlanden sind Telekom-Unternehmen und Internet-Provider nicht mehr verpflichtet, die Daten ihrer Nutzer länger zu speichern. Das niederländische Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung wurde am gestrigen Mittwoch (11. März 2015) von einem Gericht in Den Haag außer Kraft gesetzt. Nach Ansicht der Richter des Den Haager Gerichts verletzt die Aufbewahrung der Nutzer-Daten das Recht auf Achtung des Privatlebens.

Gemäß des niederländischen Gesetzes waren die Unternehmen bislang verpflichtet, die Daten von Telefon- und Internet-Verbindungen ein Jahr lang zu speichern. Gegen dieses Gesetz hatten neben einem Internet-Provider auch die Verbände der Journalisten und der Straf-Juristen Klage eingereicht.

In Deutschland gibt es ebenfalls keine gesetzliche Regelung mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Vorgaben 2010 für unwirksam erklärte. 2014 hatte auch der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Gesetz zur Speicherung von Vorratsdaten für nichtig erklärt.


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(ps) 12.03.2015



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