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OLG Hamburg schränkt Nike-Werbung ein

Das OLG Hamburg hat ein Urteil des Landgerichtes Hamburg bestätigt, wonach der US-Konzern Nike für "Nikefootball+" keine Werbung mehr mit Fußball-Stars machen darf, die im Hinblick auf ihre Schuhe beim Konkurrenten Adidas in Herzogenaurach unter Vertrag stehen (Az. 5 U 203/11). Den Disput zwischen den beiden Sportartikel-Herstellern hatte eine Foto-Montage aus dem Jahre 2010 ausgelöst, die Nike werblich für "Nikefootball+" nutzte. Gezeigt wurden internationale Fußball-Stars sowie Fußball-Schuhe von Nike.

Fußball-Teams, die Nike mit Stammsitz in Seattle unter Vertrag hatte, zeigten bei "Nikefootball+" diverse Tricks und Spielzüge. Interessenten konnten sich per SMS anmelden oder bekamen beim Kauf von Nike-Schuhen einen Zugangs-Code. Obwohl die Teams vertraglich an Nike gebunden waren, standen einige der gezeigten Stars in Sachen Schuh beim Mitbewerber Adidas unter Vertrag.

Adidas setzte sich mit Hilfe der Münchner IP-Boutique Lorenz Seidler Gossel gegen die "Werbung mit den Adidas-Schuh-Trägern" juristisch zur Wehr und erhielt sowohl beim Landgericht Hamburg als nun auch beim OLG Hamburg Recht. Nike vertraute bei seiner Verteidigung auf die Hamburger Kanzlei Taylor Wessing.


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(ps) 16.03.2015



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