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Es kommt Bewegung in das Telemedien-Gesetz (TMG), das bislang durch seine Haftungsdefintionen die Verbreitung von WLAN-Hotspots in Deutschland spürbar behinderte. Der nun vogelegte Referenten-Enwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft soll dazu beitragen, dass es Rechts-Sicherheit bei der Frage gibt, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, für Rechts-Verletzungen anderer haften zu müssen.
Gemäß des Entwurfes müssen geschäftsmäßige WLAN-Betreiber von öffentlichen Netzen ihren Router verschlüsseln und sich von den Nutzern bestätigen lassen, dass sie über den genutzten WLAN-Anscluss keine Rechts-Verletzungen vernehmen werden. Diese "Bestätigung" könnte u. a. durch einen "Klick" erfolgen, mit dem die Nutzer eine entsprechende Erklärung abgeben. Private WLAN-Anbieter stehen in der Pflicht, die jeweiligen Nutzer sogar namentlich zu kennen.
Der Gesetz-Enwurf verbessert auch die Chancen, Verletzungen von Urheber-Rechten zu verfolgen. So sollen Host-Provider stärker in die Pflicht genommen werden und intensiver darauf achten, dass Urheber-Rechte beachtet werden.
Die Medien-Anstalt Berlin/Brandenburg (mabb) hat den Entwurf bereits krisiert. Nach mabb-Einschätzung bringt dieser einen unnötigen und aufwendigen Anmelde- und Registrier-Prozess mit sich.
(ps) 18.03.2015
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