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Urheber-Recht: Deutschland + Frankreich machen sich für EU-Rahmenbedingungen stark

Bundesminister Heiko Maas tritt für EU-Rahmen-Bedingungen beim Urheber-Recht ein. Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Bundesminister Heiko Maas tritt für EU-Rahmen-Bedingungen beim Urheber-Recht ein. Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Beim Treffen des deutsch-französischen Ministerrats am 31. März 2015 haben Heiko Maas, der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, und Fleur Pellerin, die französische Ministerin für Kultur und Kommunikation, eine gemeinsame Erklärung zum Urheber-Recht unterzeichnet. Damit unterstreichen beide Seiten die zentrale Rolle, die das Urheber-Recht für die Förderung von kultureller Vielfalt, Kreativität und Innovation auch in der digitalen Informations- und Wissens-Gesellschaft spielt. Beide Minister fordern, das Urheber-Recht als Grundlage kreativen Schaffens zu fördern und zu bewahren sowie dabei die neuen Technologien, Geschäftsmodelle und sich verändernden Nutzungs-Gewohnheiten zu berücksichtigen.

In diesem Sinne rufen beide Politiker dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um in Europa

  • einen digitalen Binnen-Markt zu schaffen, in dem das Urheber-Recht seine Rolle als Motor für Arbeitsplätze und Wachstum spielen kann, ohne seine kulturellen und sozialen Aufgaben in Frage zu stellen,
  • unnötige Hindernisse für den Zugang zu kreativen Werken und für neue digitale Nutzungsformen zu beseitigen,
  • einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kreative für ihre Werke angemessen vergütet werden und dass kulturelles Schaffen nachhaltig möglich bleibt.

Darüber hinaus bekräftigen beide Regierungen, dass sie die von der Europäischen Kommission initiierte Modernisierung des Urheber-Rechts aktiv und konstruktiv begleiten wollen.

 

 


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(ps) 02.04.2015



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