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Bei der Wahrung der Marken- und Logo-Rechte kennt der Sportartikel-Hersteller Puma mit Sitz in Herzogenaurach bei Nürnberg keinen Spaß und kein Pardon. So hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Hamburger T-Shirt-Designer Torsten Horn dazu verurteilt, sein eingetragenes Pudel-Logo zu löschen, da es dem Puma-Logo sowohl in Schrift als auch in der Form zum Verwechseln ähnlich sieht (Az: I ZR 59/13). In Sachen Marken-Recht baut Puma seit Jahren auf die Kanzlei Göhmann in Hannover. Auch in diesem seit 2006 laufenden Verfahren lag die Federführung bei Dr. Maximilian Schunke (Partner bei Göhmann). Zum Team gehörten noch die Anwälte Jens Hilger und Elisabeth Haustedt.
Nach Einschätzung des BGH-Richters Wolfgang Büscher ist das Eigentums-Recht von Puma höher zu bewerten als das Recht von Torsten Horn auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Gegen eine publizistische Verwendung des Pudel-Logos hat auch Puma nichts einzuwenden, wie Neil Narriman, Head of IP bei Puma, gegenüber der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG sagte.
Für den 62-jährigen Designer ist das Kapitel damit aber dennoch nicht beendet. Torsten Horn kündigte gegenüber der Nachrichten-Agentur dpa an, das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof anrufen zu wollen. Torsten Horn hatte den Hamburger Anwalt Rochus Graf Strachwitz als rechtlichen Beistand engagiert.
(ps) 07.04.2015
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