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OLG Hamburg: CMS Hasche Sigle erstreitet erneut ein Grundsatz-Urteil für die Buch- und Medien-Branche

CMS-Partner Dr. Ole Jani erstreitet beim OLG Hamburg Grundsatz-Urteil für die Buch- und Medien-Branche

CMS-Partner Dr. Ole Jani erstreitet beim OLG Hamburg Grundsatz-Urteil für die Buch- und Medien-Branche

"Gebrauchte" E-Books dürfen ohne Zustimmung des Rechte-Inhabers nicht weiterverkauft werden. Ein entsprechendes Urteil hat das Berliner Büro der Kanzlei CMS Hasche Sigle beim OLG Hamburg erstritten. Das Hanseatische OLG hat die Berufung der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.  (VZBV) mit Sitz in Berlin gegen ein Urteil des Landgerichtes Hamburg mangels Erfolgsaussicht abgewiesen (Az. 22 U 60/13 - Beschluss vom 25.03.2015) und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

DasVerfahren, das auch vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. in Frankfurt unterstützt wurde, betraf die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hamburger Online-Buchhändlers LIBRI.DE Internet GmbH, der heute als ebook.de Net GmbH firmiert. In den AGB wird den E-Book-Käufern unter anderem untersagt, die von ihnen heruntergeladenen Dateien weiterzuverkaufen.

CMS Hasche Sigle hatte zuvor schon in zwei Parallel-Verfahren ähnliche Erfolge/Urteile erreichen können - beim OLG Stuttgart (Az. 2 U 49/11 -Urteil vom 3.11.2011) und beim OLG Hamm (Az. 22 U 60/13 - Urteil vom 15.05.2014). Kläger war in beiden Verfahren ebenfalls der VZBV. In Hamm war die Beklagte die buch.de internetstores AG.

Die Federführung des CMS-Teams beim Verfahren in Hamburg lag von Anfang an in Händen von CMS-Partner Dr. Ole Jani, der als ausgewiesener Experte für Urheber- und Medien-Recht gilt. Die Berliner Kanzlei hebt in ihrer Presse-Info auch noch einmal die hohe Grundsatz-Bedeutung dieser OLG-Urteile für die Buch- und Medien-Branche hervor. So wird im Hamburger OLG-Beschluss deutlich, dass der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz auf den Vertrieb urheberechtlich geschützter Werke im Internet nicht anwendbar ist. Im Gegensatz zu gedruckten Büchern können digitale Bücher ohne Abnutzung beliebig oft kopiert und online verschickt werden. Damit schiebt das OLG-Urteil der drohenden Zerstörung des Primär-Marktes für E-Books und Hörbücher einen Riegel vor.

Diese Tatsache begrüßt auch Prof. Dr. Christian Sprang, seines Zeichens Justiziar beim Börsenverein des deutschen Buchhandels, in einer eigenen Presse-Mitteilung.


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(ps) 14.04.2015



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