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EU denkt über Anti-Whistleblower-Gesetz nach

Auf europäischer Ebene droht in Sachen "Enthüllungsjournalismus" eine mehr als ungute Entwicklung. Angesichts der Hacker-Attacken auf Firmen und Institutionen, durch die geheime Unterlagen öffentlich ins Netz gelangen, ist seitens der EU-Kommission eine "Vorlage" entstanden, die als "Anti-Whistleblower-Gesetz" für Aufmerksamkeit sorgt. Hier stehen sich zwei Rechtsgüter gegenüber: zum einen der Schutz des Eigentums und zum anderen der Schutz der Presse-Freiheit.

In Kapitel II Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäfts-Geheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sind die Kriterien definiert, anhand derer die Rechtswidrigkeit erkennbar ist.

Das entscheidende Kriterium ist "Das Fehlen der Zustimmung des Inhabers des Geschäfts-Geheimnisses" - eine Zustimmung dürfte bei einer unerwünschten Publikation von Informationen wohl kaum zu bekommen sein. Ein weiteres Kriterium, das die Rechtswidrigkeit erkennen lässt, besteht darin, dass die weitergebende Person, das Geschäfts-Geheimnis illegal erwirbt oder aber durch eine Vertrauensvereinbarung gebunden ist. Diese Vertrauensvereinbarung steht unter Umständen bereits in jedem normalen Arbeitsvertrag.

An dieser Problematik gibt es noch einiges zu feilen bzw. klarer zu fassen, wenn die Presse-Freiheit nicht weitgehend auf der Strecke bleiben soll.


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(ps) 23.04.2015



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