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Ausgesprochen sensibel wacht der Weltfußball-Verband FIFA darüber, wo und wie sein Name von Dritten genutzt wird. Immer wieder geht die FIFA juristisch gegen Unternehmen und Veranstalter vor, wenn diese im Zusammenhang mit FIFA-Events eigene (nicht mit der FIFA abgestimmte) Aktivitäten entfalten. Als die Düsseldorfer Verlagsgruppe Handelsblatt im Rahmen einer Werbe-Aktion auch Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien verloste und dies in Anzeigen auslobte, reagierte die FIFA prompt mit einer Klage beim Landgericht München, um diese Aktion verbieten zu lassen, weil keine "Autorisierung" vorliegen würde.
Dieser Argumentation folgten die Richter am LG München nicht und wiesen die Klage ab: es sei keine unlautere Werbung, wenn Tickets im Rahmen eines Gewinnspiels verlost werden. Zudem besteht zwischen der FIFA und der Verlagsgruppe Handelsblatt kein direktes Wettbewerbsverhältnis, daher beeinträchtigen sich die beiden Unternehmen auch nicht gegenseitig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die FIFA vier Wochen Zeit hat, gegen das Urteil Berufung beim OLG München zu beantragen.
Die FIFA hatte die Münchner Kanzlei Lenze Stopper mandatiert, während die Verlagsgruppe Handelsblatt auf das Kölner Büro der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek vertraute. Handelsblatt-Justiziar Thomas Gottlöber arbeitete hier eng mit Frau Dr. Verena Hoene zusammen. Die gebürtige Kölnerin (studierte Rechtswissenschaften in Washington und in Trier) ist Mitglied im Herausgeber-Team der AFP Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Im Handbuch Urheber- und Medienrecht schrieb sie übrigens den Beitrag zum Thema Titelschutz.
(ps) 24.04.2015
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