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Das Kammergericht Berlin hatte letzte Woche darüber zu entscheiden, ob beim Libretto (Text) zum Musical "Hinterm Horizont" eine Verletzung des Urheber-Rechts vorliegt. Das Musical dreht sich um das Leben des Rockstars Udo Lindenberg und wird seit 2011 im Theater am Potsdamer Platz in Berlin gezeigt. Der Kläger war bereits 2005 mit dem Entwurf eines Librettos an Udo Lindenberg herangetreten und hatte ihm dieses zugeschickt. Dieser Text, der auf der Biografie des Rockstars basiert und auch Lindenbergs Songs einbezieht, fand allerdings nicht die gewünschte Akzeptanz.
Später schrieb Thomas Brussig den Text zum derzeit laufenden Musical. Der Kläger ist der Auffassung, das Ideen aus seinem Entwurf in das Bühnenstück übernommen wurden und verlangte, dass er als Mit-Urheber genannt werde und zusätzlich auch an den wirtschaftlichen Erträgen beteiligt werde. In dem Sinne reichte er daher Klage gegen den Musical-Veranstalter Stage, den Rockstar Udo Lindenberg sowie den Autor Thomas Brussig ein.
Bereits am 13. Dezember 2013 wies das Landgericht Berlin (Az.: 16 / 486/12) die Klage ab. Auch die Berufung beim Kammergericht blieb erfolglos. Kammergerichts-Richter Rudolf Landwehrmeyer gab zu verstehen, dass er keine eigene Zutat und keine eigene geistige Schöpfung des klagenden Autors sehe. Die Inhalte des Musicals basieren allesamt auf bekannten Elementen wie der Biografie von Udo Lindenberg oder weiteren hinlänglich bekannten Geschichten. Das Kammergerichts-Urteil (Az.: 24 U 3/14) ist noch nicht rechtskräftig und eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ist zulässig.
(ps) 27.04.2015
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