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E-Book-Preisbindung: Bundeswirtschaftsministerium geht in die Offensive

Digitale Bücher unterlagen im Gegensatz zu gedruckten Büchern bislang nicht dem Gesetz der Buchpreis-Bindung. Das dürfte sich aller Voraussicht nach zum 1. Jan. 2016 ändern. Das für diese Aufgaben zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat die von Verlagen und vom Buchhandel lang ersehnte Initiative ergriffen und einen entsprechenden Gesetz-Entwurf an die Länder und an die Verbände geschickt.

Bei der Gesetzes-Änderung geht es um eine Ergänzung beim Bereich der "Buch-Substitute", die im § 2 als preisgebunden aufgeführt werden. Hier soll der Passus "zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse" aufgenommen werden.

Wenn die Konsultierung der Länder und der Verbände abgeschlossen ist, muss der Entwurf noch gegenüber der EU-Kommission offiziell kundgetan werden. Danach erfolgt dann der Beschluss im Kabinett.

Für Bundesminister Sigmar Gabriel sind gedruckte und elektronische Bücher gleich zu behandeln. Der Kabinetts-Kollege und Bundesminister für Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble, der über das Thema Umsatzsteuer herrscht, sieht da offenkundig gravierende Differenzen, denn sein Ministerium verlangt für gedruckte Bücher einen Umsatzsteuer-Satz von sieben Prozent und für digitale Bücher 19 Prozent. Das hat in den vergangenen Monaten zu deutlichen Protesten seitens der Verbände geführt - bislang noch ohne Erfolg.  


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(ps) 27.04.2015



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