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Sat.1: Bird & Bird erreicht erneut die Aufhebung von Drittsendezeit-Lizenzen

Bird-Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt klagt erfolgreich für Sat.1 beim Verwaltungsgericht Neustadt, Foto: Bird & Bird

Bird-Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt klagt erfolgreich für Sat.1 beim Verwaltungsgericht Neustadt, Foto: Bird & Bird

Im Streit zwischen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mit Sitz in Mainz und dem TV-Sender Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH mit Sitz in Unterföhring bei München über die Zulassungsentscheidung von sogenannten Drittsendezeit-Lizenzen hat der Sender sich erneut juristisch durchsetzen können. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nach mündlicher Verhandlung am 21. April 2015 heute das Urteil verkündet und die Vergabe der Lizenzen für die Drittsendezeiten an die beiden Produktionsgesellschaften News & Pictures sowie DCTP erneut als rechtswidrig aufgehoben ((Az. 5 K 752/13.NW).

Sat.1 hatte für die Klage beim VG Neustadt ein Bird & Bird-Team aus dem Büro Hamburg engagiert. Die Federführung lag bei dem Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt. Weitere Team-Mitglieder waren Dr. Stefan Engels sowie die beiden Associates Judith Hoffmann und Christoph Engelmann.

Neben dem Sender haben auch noch die beiden nicht zum Zuge gekommenen Bewerber WeltN24 GmbH (Az. 5 K 695/13 NW) und META Productions (Az. 5 K 749/13 NW) ihre Klagen gewinnen können. Durch die Fehler im Zulassungsverfahren sind nach Auffassung der Richter vom VG Neustadt auch die Rechte der Mitbewerber verletzt worden, wenn auch nicht im gleichen Umfang wie bei Sat.1.

Das Gericht hat die LMK jedoch nicht dazu verpflichtet, aufgrund der Ausschreibung vom 4. Juli 2011 über die damals eingereichten Bewerbungsanträge erneut zu entscheiden, denn das Verfahren muss insgesamt neu durchgeführt werden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden.


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(ps) 28.04.2015



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