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Drei Urteile mit hoher Tragweite in Sachen Medien und Marke hat am heutigen Dienstag, dem 5. Mai 2015, das EU-Gericht in Luxemburg verkündet. Die EU-Richter haben die Klagen des Internet-Telefonie-Dienstes Skype abgewiesen, mit denen Skype die ablehnenden Bescheide auf Eintragung der Marke Skype wieder aufheben lassen wollte (Urteile vom 5. Mai 2015 - Az.: T-423/12, T-183/13 und T-184/13). Der britische TV-Anbieter Sky Broadcasting Group mit Stammsitz in London hat eindeutig ältere Rechte an der Marke Sky und es besteht nach Ansicht der Luxemburger EU-Richter bildlich, klanglich und begrifflich eine zu hohe Ähnlichkeit zwischen Sky und Skype.
Die Murdoch-Tochter Sky hatte bereits im Jahre 2003 Sky als Gemeinschaftsmarke beim EU-Marken-Amt im spanischen Alicante angemeldet und wurde auch als solche beim HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (so heißt das EU-Marken-Amt offiziell) eingetragen. Kurz darauf meldete auch die heutige Microsoft-Tochter Skype in den Jahren 2004 und 2005 das Wort- und Bild-Zeichen Skype als Gemeinschaftsmarke für Waren im Bereich der Ausstattung von Audio- und Video-Geräten, der Telefonie und der Fotografie sowie für IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software, der Errichtung von Websites oder Web-Hosting an. Dagegen erhob Sky 2005 und 2006 Widerspruch.
Mit Entscheidungen in 2012 und 2013 gab das HABM dem Widerspruch statt, weil zwischen beiden Zeichen "aufgrund ihrer bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit mittleren Grades" eine Verwechslungs-Gefahr bestehe und die "Voraussetzungen für die Feststellung einer Verringerung dieser Gefahr nicht vorlägen". Beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg beantragte Skype daraufhin die Aufhebung der HABM-Entscheidungen.
Die EU-Richter konnte Skype nicht von seinen Argumenten überzeugen. Sie sehen nach wie eine Verwechslungs-Gefahr und wiesen die drei Klagen ab. Dagegen kann Skype nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einlegen, anderenfalls wird das Urteil nach zwei Monaten rechtskräftig.
(ps) 05.05.2015
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