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XXIX. Münchner Symposium zum Film- und Medien-Recht

Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, lädt am 3. Juli 2015 zum XXIX. Münchner Symposium zum Film- und Medien-Recht in das Literaturhaus am Salvatorplatz 1 in München. Dieses Jahr lautet das Thema des Symposiums: "Komplexe Werke und einfache Vergütungsstrukturen." Die Veranstaltung startet um 10.00 Uhr und wird bis etwa 15.00 Uhr dauern. Das Symposium findet in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Fernsehen und Film und der Internationale Münchner Filmwochen GmbH statt.

Nach der Begrüßung durch den Instituts-Direktor Prof. Dr. Manfred Rehbinder folgt ein "offizielles" Grußwort der Bayerischen Staatsregierung - vertreten durch MDirig. Dr. Klaus-Peter Potthast, Leiter der Abteilung 7 - Medien und Digitalisierung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Die Einführung ins Thema übernimmt Prof. Dr. Jürgen Becker, Mitglied des Vorstandes des Instituts für Urheber- und Medienrecht.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden sieben Themen:

  1. Die ProSieben-Vereinbarungen als Lösungsansatz (Eva-Maria Müller, Justiziarin im Hause der ProSiebenSat.1 Media AG)
  2. Das Problem der Binnen-Gerechtigkeit (Valentin Döring, ver.di Bundesverwaltung - Bereich Medien/Urheberecht + Heinrich Schafmeister, Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes Schauspiel (BFFS))
  3. Anforderungen an Vergütungsstrukturen aus der Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rechtsanwalt Michael Krause, Westdeutscher Rundfunk WDR)
  4. Anforderungen an Vergütungsstrukturen aus der Sicht der Produktionsunternehmen (Georg Höss, Leitender Justiziar der Bavaria Film GmbH)
  5. Lösungen für Altfälle (Rechtsanwältin Yvonne Maier, Justiziarin bei der neue deutsche Filmgesellschaft mbH (ndF)
  6. Die Sicht der "Außenseiter" (Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer beim Berufsverband Kinematografie (BVK)
  7. Verwertungsgesellschaften als Lösungsansatz - Ausländische Erfahrungen (Rechtsanwalt Dr. Kai-Peter Uhlig, Werder Viganò AG aus Zürich) - Inländische Erfahrungen (Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Kreile von der Kanzlei Noerr LLP in München)

Die Teilnahme ist kostenfrei, aber es bedarf der Anmeldung bis zum 26. Juni 2015. Der Direktor des Institutes, Prof. Dr. Manfred Rehbinder weist in seiner Einladungs-Mail noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

 


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(ps) 06.05.2015



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