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Zwischen den Kabelnetz-Betreibern in Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es seit längerem Streit über die Entgelte für die Einspeisung der Programme in die Kabelnetze. Quer durch die Republik laufen diverse Verfahren bei den Verwaltungsgerichten. Am vergangenen Freitag (8. Mai 2015) wies das Verwaltungsgericht München die Klage der drei Kabelnetz-Betreiber Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel BW (die drei firmieren inzwischen einheitlich unter Unitymedia) gegen den Bayerischen Rundfunk ab (A.: M 17 K 13, 1925 - Urteil vom 8. Mai 2015).
Das Urteil, das in schriftlicher Form erst in einigen Wochen vorliegen wird, dürfte nur die erste Etappe sein und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis zur obersten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, durchgezogen werden.
Unitymedia mit Stammsitz in Köln ist eine Tochter des US-Konzerns Liberty Global, der weltweit als Kabelnetz-Betreiber aktiv ist. Hierzulande werden 12,7 Millionen Haushalte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen von Unitymedia mit Kabel-Dienstleistungen versorgt.
(ps) 10.05.2015
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