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Mehr als einen Achtungserfolg hat die GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin und München kürzlich erneut gegen die Google-Tochter YouTube erzielen können. Im Urteil vom 7. Mai 2015 hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz bestätigt, dass die von YouTube geschalteten sogenannten GEMA-Sperrtafeln rechtswidrig sind (Az.: 6 U 1211/14). Das OLG bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München aus dem Februar 2014 (1 HK O 1401/13). Mit diesen Sperrtafeln erweckt die Google-Tochter bei den Nutzern den falschen Eindruck, dass die GEMA für die Sperrungen der Videos verantwortlich ist, obwohl dies allein von YouTube zu verantworten ist. Diesen juristischen Sieg hat die GEMA mit Hilfe der bekannten Medienrechts-Kanzlei Lausen Rechtsanwälte in München erstritten. Das OLG hat zwar keine Revision zugelassen, aber das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Auf den Sperrtafeln war folgender Hinweis zu sehen: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid". Dieser Hinweis ist nach Auffassung der Münchner OLG-Richter unlauter und wettbewerbswidrig. Damit schlossen sie sich der Argumentation der Kollegen vom LG München an.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der GEMA, die Musik-Urheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen zu entlohnen. Seit 2009 verhandeln die GEMA und die Google-Tochter YouTube über einen neuen Lizenz-Vertrag. Laut GEMA vertritt YouTube dabei den Standpunkt, keine Lizenz für Videos erwerben zu müssen, die Musik enthalten.
Die Google-Tochter hätte dabei durchaus die Möglichkeit, selbst bei ergebnislosen Lizenz-Verhandlungen Videos mit Musik ganz legal anbieten zu dürfen. Denn das Gesetz sieht für einen solchen strittigen Fall vor, dass der strittige Teil der Lizenz-Vergütung auf einem neutralen Sperr-Konto hinterlegt wird. Obwohl andere Internet-Anbieter diesen Weg gehen, lehnt YouTube das zum "Schaden aller Beteiligten" ab. Dieses Verhalten erinnert durchaus an die wenig erquicklichen Streitereien der YouTube-Mutter Google mit den Verlagen.
Sowohl YouTube als auch Google kassieren hohe Werbe-Einnahmen durch die Nutzung des "geistigen Eigentums" Dritter, wollen diese aber nicht angemessen teilhaben lassen. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, fordert daher zu Recht den Gesetzgeber auf, "neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie YouTube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen".
(ps) 13.05.2015
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