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Sportwetten: VG Wiesbaden stoppt die Vergabe von Konzessionen

Der Markt für Sportwetten ist lukrativ. Mit Hilfe des Glücksspiel-Staatsvertrages sollte diese Form des Glücksspiels ab 2012 in geordnete Bahnen gelenkt werden. 20 Anbieter von Sportwetten sollten eine Konzession über sieben Jahre bekommen. Für die Vergabe dieser Konzessionen ist das Bundesland Hessen zuständig - die Abstimmung mit den anderen Bundesländern erfolgt über das sogenannte Glücksspiel-Kollegium der Länder. Bis heute ist noch keine Lizenz vergeben worden, da es nicht nur Kritik von diversen Seiten hagelt, sondern auch eine Reihe von Klagen anhängig sind.

Jetzt hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit Ursula Kraemer als Vorsitzender Richterin auf Eilantrag des österreichischen Anbieters Betklick das Konzessions-Verfahren erst einmal gestoppt (Az.: 5 L 1453/14.WI). Erstritten wurde dieses Urteil von der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs (die Leitung des Teams lag beim Partner Dr. Ronald Reichert, dem die Associates Dr. Michael Gindler und Dr. Cornelius Böllhoff zur Seite standen) und der Hamburger Kanzlei Blume Ritscher Ngyuen Rega (Anwalt Rolf Karpenstein). Das Land Hessen hatte die Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Köln engagiert.

Gegen das Urteil des VG Wiesbaden kann beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschwerde erhoben werden.


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(ps) 18.05.2015



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