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VG Köln: WDR setzt kostenfreie Präsenz im Kabel durch

Der WDR hat sich erneut gegen Unitymedia bzw. seine drei Töchter Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen sowie Kabel Baden-Württemberg durchsetzen können. Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass der WDR nicht verpflichtet ist, mit den drei Kabelnetz-Betreibern Verträge über die entgeltliche Verbreitung seines TV-Programms abzuschließen (Az. 6 K 2805/13 und 6 K 3364/14 - Urteil vom 30. April 2015). Eine Berufung gegen beide Urteile ist zugelassen.

Der Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Kabelnetz-Betreibern in Deutschland begann, nachdem die TV-Sender ihre Verträge zur Verbreitung ihrer Programme zum 31. Dezember 2012 kündigten und seitdem keinerlei Entgelt mehr entrichten. Die Kabelnetz-Betreiber hingegen sind weiterhin verpflichtet, in ihren Netzen entsprechende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, also der sogenannten "Must-Carry-Pflicht" Rechnung zu tragen.


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(ps) 18.05.2015



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