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Persönlichkeitsrecht: Vergleichsgespräche zwischen Jörg Kachelmann und der Axel Springer SE sind gescheitert

Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den "Vergewaltigungsprozess" klagt der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann bekanntlich beim Landgericht Köln Schmerzensgeld in Höhe von 3,25 Millionen Euro ein. Den Löwenanteil in Höhe von 2,25 Millionen Euro fordert der inzwischen von den Vorwürfen freigesprochene Jörg Kachelmann von der Axel Springer SE.

Das Landgericht Köln hatte einen Vergleich vorgeschlagen, der bei der Axel Springer SE jedoch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen sein soll. Das LG Köln hatte bei der Verhandlung im Februar 2015 erkennen lassen, dass es in 26 Fällen bei der BILD ZEITUNG und in 21 Fällen bei bild.de zu Verletzungen der Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann gekommen sein könnte. Zwar soll es anschließend mehrere Gespräche zwischen beiden Parteien gegeben haben, aber nun haben sowohl Prof. Dr. Rolf Höcker (Anwalt von Jörg Kachelmann) als auch Prof. Dr. Jan Hegemann (Partner der renommierten Berliner Kanzlei Raue und Anwalt der Axel Springer SE) bestätigt, dass die Vergleichsgespräche gescheitert seien. Nun ist wieder das Landgericht Köln gefordert. Das will nicht - wie zunächst vorgesehen - Ende Juni sein Urteil verkünden, sondern erst am 2. September 2015.

Parallel steht auch noch die Klage gegen Hubert Burda Media in München an. Hier sieht sich Kachelmann durch Berichte von BUNTE und FOCUS in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Von dem Münchner Medien-Konzern will der Wetter-Moderator Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro.


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(ps) 18.05.2015



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