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Adblocker-Verfahren: LG München I entscheidet zugunsten der Eyeo GmbH

Die Software Adblock Plus bereitet den Medien-Unternehmen Probleme

Die Software Adblock Plus bereitet den Medien-Unternehmen Probleme

Der Werbeblocker-Produzent Eyeo GmbH aus Köln kann einen erneuten juristischen Erfolg verbuchen. Das Landgericht München I hat die Klagen der beiden Medien-Unternehmen ProSiebenSat.1 AG mit Sitz in Unterföhring bei München und RTL Interactive aus Köln abgewiesen. In beiden Klagen ging es um das populäre Programm "Adblock Plus", das kostenlos heruntergeladen werden kann und das Online-Werbung ausblenden kann. Nach Einschätzung der Richter vom LG München I werden die Unternehmen durch die Werbeblocker-Software nicht wettbewerbswidrig behindert (Az.: 37 O 11673/14 und Az.: 37 O 11843/14).

Erst kürzlich hatte das Landgericht Hamburg ähnlich entschieden und die Klagen von Zeit online sowie der Verlagsgruppe Handelsblatt aus Düsseldorf abgewiesen.


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(ps) 28.05.2015



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