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Der Gütersloher Medien-Konzern Bertelsmann hat bekanntlich beschlossen, seine seit längerem defizitäre Sparte Buchclubs Ende 2015 zu schließen und somit das Kapitel Buchclub ad acta zu legen. Gegen diese Entscheidung haben drei Buchhändler Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht, weil sie sich durch die Schließung wirtschaftlich geschädigt sehen. Ihrer Auffassung nach sind die Verträge "unkündbar". Jetzt ist vom Landgericht das Datum für den ersten Güte- und Verhandlungs-Termin festgelegt worden: das ist der 18. August 2015. Da wird es für alle Beteiligten um viel Geld gehen. Klage eingereicht haben drei Buchhändler, deren Sprecher Guido Gebhard ist. Er vertritt letztlich 244 Geschäftspartner/Verpächter, die für rund 250.000 Buchclub-Mitglieder stehen. Die anderen beiden Kläger neben Guido Gebhard sind der Elite Verlag Ernst Heyer aus Essen sowie die Buchhandlung Schröder aus Uetersen bei Hamburg.
Das Geschäftsmodell in Sachen Buchclub sieht wie folgt aus: Die Pächter überlassen dem Bertelsmann-Buchclub den "Kunden", der pro Jahr beim Buchclub für 80 bis 100 Euro bestellt/kauft. Laut Gebhard bekommen die Pächter bei einem solchen Umsatz pro Kunden einen Anteil von 12 bis 15 Euro pro Jahr.
Die Tatsache der Buchclub-Schließung wird sicher nicht rückgängig gemacht, aber beide Seiten konnten sich nicht über einen wirtschaftlichen Ausgleich verständigen. Die 244 Pächter würden ohne die Schließung noch über viele weitere Jahre ihren Umsatz-Anteil einstreichen können. Ihre Position dürfte nicht allzu schlecht sein, denn dem Vernehmen nach sollen die Verträge zwischen den Pächtern und dem Buchclub keine eigene Kündigungsklausel enthalten. Sie enden halt dann, wenn das Buchclub-Mitglied seinen Vertrag kündigt. Und just da liegt der Hase im Pfeffer.
(ps) 09.06.2015
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