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Einen Erfolg der ganz besonderen Art haben der Münchner Buchverlag Droemer Knaur und die Kanzlei SKW Schwarz mit der Unterstützung der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) mit Sitz in Alicante errungen. Der Erfolgstitel DIE WANDERHURE wird nun doch als Gemeinschaftsmarke eingetragen. Die HABM-Prüferin hatte bei der Marken-Anmeldung noch festgestellt, der Wort-Bestandteil "Hure" sei "ein vulgärer und unanständiger Ausdruck und anstößiges Schimpfwort", dem wegen Sitten-Widrigkeit die Eintragung als Marke versagt werden sollte.
Die Beschwerdekammer sah den Antrag deutlich anders und teilte entsprechend humorvoll mit "Die Wanderdame darf also weiterwandern" - wer sich den gesamten Text zu Gemüte führen möchte, braucht nur hier zu klicken.
Zum erfolgreichen SKW Schwarz-Team gehörten: Margret Knitter LL.M. (Federführung) und Dr. Konstantin Wegner LL.M.
(ps) 15.06.2015
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