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Persönlichkeitsrecht: Schertz Bergmann setzt Unterlassung gegen den Burda-Titel DIE EXKLUSIVE durch

Beim Landgericht Hamburg hat die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann das Verfahren gegen den Münchner Verlag Hubert Burda Media gewonnen, in dem es um die Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos ging, das die Prinzessin Madeleine von Schweden, Chris O'Neill sowie deren damals drei Monate alte Tochter Prinzessin Leonore von Schweden zeigt. Publiziert wurde das Foto in der Zeitschrift DIE EXKLUSIVE vom 4. Juni 2014. Auf dem Foto ist zu sehen, wie die Familie ihren Spaziergang unterbrach und dem Baby die Flasche gab. Schertz Bergmann wurde im Auftrag ihres Mandanten Chris O'Neill aktiv und hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Im Hauptsache-Verfahren wurde der Verlag dazu verurteilt, die Veröffentlichung bzw. die Verbreitung des Fotos bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro zu unterlassen sowie die Kosten für den Anwalt für das vor-prozessuale Abmahn-Schreiben nach einem Streitwert von 50.000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Im Urteil des LG Hamburg (Az.: 324 O 523/14 vom 8. Mai 2015) heißt es: "Der durch das Bild vermittelte Blick in den privaten Alltag des Klägers mit seiner Ehefrau und seinem Baby in einem New Yorker Park mag daher geeignet sein, die Neugier der Leserschaft der Beklagten an dem Privatleben Prominenter zu befriedigen, jedoch lässt sich ernsthaftes Interesse und ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. Ein Zeitgeschehen, das eine Frage von allgemeinem Interesse aufgreift, wird nicht thematisiert."


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(ps) 16.06.2015



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