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Rundfunk-Gebühr: VG Schleswig weist Klage gegen NDR ab
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig hat in zwei Muster-Verfahren deutlich gemacht, dass die Bescheide für Rundfunk-Beiträge des Norddeutschen Rundfunks (NDR) rechtmäßig sind (Az.: 4 A 90/14 und Az.: 4 A 105/15 - Urteil vom 10. Juni 2015). Zwei Firmen hatten Klage gegen die Rundfunk-Abgabe eingereicht, die 2013 neu geregelt wurde. Es hatte bereits diverse Prozesse gegeben, die in aller Regel zugunsten der Sender entschieden wurden. Unter anderem haben die Verfassungsgerichtshöfe der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz die Neuregelung der Rundfunk-Abgabe für rechtmäßig und verfassungsgemäß erklärt.
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(ps) 16.06.2015
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