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Die GEMA hat vor dem Landgericht München einen Schadensersatz-Prozess gegen die Video-Plattform YouTube verloren. Am gestrigen Dienstag (30. Juni 2015) wiesen die Richter eine Klage des Musikrechte-Verwerters GEMA gegen die Google-Tochter ab. Die GEMA verlangt von YouTube für Musik-Videos, die von Internet-Nutzern abgerufen werden, pro Video eine Gebühr in Höhe von 0,375 Cent.
Für 1.000 ausgewählte Musik-Videos, die dieser Klage zugrunde liegen, hat die GEMA einen Schadensersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro eingeklagt. Eine Begründung für das Urteil haben die Richter noch nicht veröffentlicht. Gegen das Urteil kann die GEMA beim OLG München Berufung einlegen.
(ps) 01.07.2015
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