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OLG Hamburg: GEMA setzt sich gegen YouTube durch

Am heutigen Mittwoch hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg festgestellt, dass die Google-Tochter YouTube haftbar gemacht werden kann, wenn sie bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musik-Videos nicht nachkommt (Az.: 5 U 175/10). Damit haben die OLG-Richter ein Urteil des Landgerichtes Hamburg aus dem Jahr 2012 zugunsten der Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA bestätigt. Nunmehr steht ein weiteres Mal fest, dass YouTube ein Musik-Video sperren muss, wenn ein Hinweis auf eine Rechte-Verletzung eingeht. Allerdings sind die Betreiber von Internet-Angeboten nicht verpflichtet, die Inhalte zu überwachen oder nach illegalen Aktivitäten ihrer Nutzer zu forschen.

Auch im zweiten Verfahren setzte sich die GEMA durch. Da ging es um zwölf Musik-Titel, die YouTube wegen Rechts-Verletzung sperren sollte. Bei sieben Titeln sah schon zuvor das Landgericht Hamburg einen Verstoß, den jetzt das OLG bestätigte (Az.: 5 U 87/12). Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig – eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.

Die GEMA vertraut bei den juristischen Auseinandersetzungen traditionell auf die Medienrechts-Boutique Lausen Rechtsanwälte in München – hier treten der Namensgeber Dr. Matthias Lausen und Dr. Kerstin Bäcker an. Die Google-Tochter YouTube setzt ebenso regelmäßig auf die Kompetenz von Taylor Wessing in Hamburg und Jörg Wimmers, den wiederum die Kolleginnen Dr. Britta Heymann und Miriam Mundhenk begleiteten. Beim Verfahren am Landgericht München holte Google's Inhouse-Jurist Dr. Georg Nolte laut juve.de zusätzlich noch die Kanzlei Hengeler Mueller hinzu. Das Hengeler Mueller-Team um die Partner Dr. Albrecht Conrad und Wolfgang Spoerr ist im Auftrag von Google auch in Sachen Leistungsschutz-Rechte und VG Media (Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt in München) tätig.

 


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(ps) 01.07.2015



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