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Das Thema Farb-Marke und der Streit darum ist seit kurzem um eine Facette reicher. Der 25. Senat des Bundespatentgerichtes mit Sitz in München hat im Urteil vom 3. Juli 2015 entschieden, dass die Farb-Marke Rot (HKS 13) des in Berlin ansässigen Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (Az.: 25 W(pat) 13/14) gelöscht werden muss. Das Löschungsverfahren hatte die Banco Santander (Deutschland-Sitz: Mönchengladbach) angestrengt, die für ihren Schriftzug die Farbe Rot (HKS 14) nutzt. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DGSV) hatte die Farb-Marke im Jahr 2002 beim Deutschen Patent- und Marken-Amt in München angemeldet. 2007 wurde die abstrakte/konturlose Farb-Marke Rot (HKS 13) eingetragen.
Nach Ansicht des 25. Senats sind die "Voraussetzungen für eine Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG der originär für "Bank-Dienstleistungen für Privat-Kunden" nicht unterscheidungs-kräftigen Farbe nicht nachgewiesen". Allerdings hat das Bundespatentgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen. Der DGSV hat diese bereits beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Für diesen Rechtsstreit hat der DGSV die Kanzlei Bird & Bird (Büro Düsseldorf) engagiert. Die Federführung lag beim Bird-Partner Dr. Uwe Lüken, den die Kollegen Sebastian Fischoeder und Dr. Jan Bärenfänger unterstützten. Dr. Lüken gilt als Markenrechts-Experte mit besonderem Know-how in Sachen Farb-Marke. Er hat hier auch für die Deutsche Telekom gearbeitet, als diese die Farb-Marke Magenta schützen ließ.
Die Banco Santander setzte auf das Hamburger Büro der Kanzlei Hogan Lovells. Unter der Federführung von Hogan-Lovells-Partner Dr. Burkhard Goebel waren noch Mareike Hunfeld, Verena Steigert und Christian Fuehner in das Verfahren eingebunden.
(ps) 08.07.2015
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