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Farb-Marke Blau: Beiersdorf holt mit Gleiss Lutz Etappensieg beim BGH

Der Streit um die Farb-Marke Blau (Pantone 280 C) zwischen den beiden Markenartikel-Herstellern Beiersdorf AG und Unilever GmbH geht in eine weitere Runde. Dieses Mal darf sich laut BGH-Presse-Info vom 9. Juli 2015 der Nivea-Produzent Beiersdorf über einen Etappensieg beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe freuen (Az. I ZB 65/13). Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat den Beschluss des Bundespatentgerichts in München aus dem Jahr 2013 (Az.: 24 W(pat) 75/10) aufgehoben, in dem eine Löschung der Marke angeordnet wurde. Nun muss das Verfahren beim Bundespatentgericht neu aufgerollt werden.

Der BGH hält die Maßstäbe, die das Bundespatentgericht für seinen Beschluss zugrunde gelegt hatte, für zu streng. Statt der geforderten 75 Prozent reichen laut BGH 50 Prozent der befragten Verbraucher für einen Marken-Schutz aus. Die von Beiersdorf vorgelegten Befragungs-Ergebnisse fanden jedoch beim BGH keine Gnade, denn die vorlegte Karte mit Pantone 280 C hatte einen weißen Rand, was dadurch zu nahe an Nivea war.

Beiersdorf vertraute beim BGH-Prozess auf den Markenrechts-Experten Dr. Stefan Völker aus dem Stuttgarter Gleiss Lutz-Büro. Unilever hingegen setzte auf Prof. Dr. Christian Rohnke von der Kanzlei Von Gierke & Rohnke aus Karlsruhe.


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(ps) 10.07.2015



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