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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz führt elektronischen Rechtsverkehr ein

Als erstes Verfassungsgericht bundesweit hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz den elektronischen Rechtsverkehr eingeführt. Seit dem 1. August können nun Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke rechtswirksam auf elektronischem Wege eingereicht werden. „Nach der langjährigen positiven Erfahrung mit dem elektronischen Rechtsverkehr beim Oberverwaltungsgericht ist dieser Schritt nur konsequent“, sagte Dr. Lars Brocker, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.

In der entsprechenden Presse-Information wies Dr. Brocker darauf hin, "dass der elektronische Rechtsverkehr zum Oberverwaltungsgericht bereits am 5. Februar 2004 eröffnet worden sei. Da die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofs ohnehin beim Oberverwaltungsgericht geführt würden, biete es sich an, die gesammelten Erfahrungen und vorhandenen Ressourcen für einen noch schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz zu nutzen." Brocker wies darauf hin, dass eine gewöhnliche E-Mail für die Einreichung von Schriftsätzen aber nicht ausreiche: "Notwendig sei eine qualifizierte elektronische Signatur."

Mit Blick auf die Verfassungs-Beschwerden betonte Dr. Brocker, "dass der elektronische Rechtsverkehr eine zusätzliche Option ist, nicht aber verpflichtend für den Rechtssuchenden. Er rechne damit, dass vor allem Rechtsanwälte von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden. Wie bisher könnten Klagen und Anträge selbstverständlich auch weiterhin auf dem Postweg oder per Telefax eingereicht werden. Der elektronische Rechtsverkehr sei keine Zugangshürde für den Rechtssuchenden und dürfe dies auch nicht werden."


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(ps) 03.08.2015



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