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LG Ravensburg beschäftigt sich mit dem Begriff "bekömmlich" in der Bier-Werbung

Am 18. August 2015 um 11.30 Uhr wird sich das Landgericht Ravensburg mit dem Begriff "bekömmlich" in der Bier-Werbung beschäftigen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei Clemens Härle KG mit Sitz in Leutkirch erwirkt und dem 1897 gegründeten Haus die Werbung mit dem Begriff "bekömmlich" untersagt.

Der VSW beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012, in dem Winzer ihren Wein nicht mit Aussagen wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" bewerben dürfen. Laut EU-Recht darf nämlich für Getränke mit einem Alkohol-Gehalt von mehr als 1,2 Prozent grundsätzlich nicht mit Angaben geworben werden, die erkennen lassen, dass sich der Gesundheitszustand verbessern lasse.

Der heutige Brauerei-Chef Gottfried Härle will das auf der einstweiligen Verfügung beruhende Verbot für die werbliche Nutzung des Begriffs "bekömmlich" nicht hinnehmen und nun muss das Landgericht Ravensburg die Angelegenheit klären. Laut Härle kam das Wort "bekömmlich" auf der Website der Brauerei dreimal zum Einsatz.

Aus dem Urteil des LG Ravensburg könnte ein Präzedenz-Fall werden, der den gesamten Bier-Sektor in Deutschland betreffen dürfte.

 


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(ps) 10.08.2015



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