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Im Prozess um die Löschung eines Internet-Teasers am Oberlandesgericht Köln haben die Axel Springer SE und der Grünen-Politiker sowie frühere hessische Landtags-Abgeordnete Daniel Mack am 11. Aug. 2015 geeinigt und ihren Rechtsstreit beigelegt. Im Prozess ging es um die Frage, ob bei einem Teaser die gleichen journalistischen Grundsätze gelten wie bei dem Text, der per Link im kostenpflichtigen Content-Bereich liegt.
BILD hatte darüber berichtet, dass Daniel Mack, ehemaliges Mitglied des hessischen Landtages, ohne gültigen Fahrausweis im Regional-Express erwischt wurde und in diesem Zusammenhang geschrieben, Mack soll sein Bahn-Ticket gefälscht haben. Entlastende Infos fanden sich allerdings erst hinter der Bezahl-Schranke in der Lang-Version.
Daniel ging mit Unterstützung des Kölner Presserechtlers Prof. Dr. Ralf Höcher gegen das Boulevard-Blatt vor und verlangte beim Landgericht Köln erfolgreich die Löschung des Teasers und des Haupt-Textes (Az.: 15 U 40/15). Das Medienhaus ging mit juristischem Beistand durch Dr. Felix Stang von der Berliner Kanzlei Raue in Berufung – begleitet vom Inhouse-Juristen Dr. Oliver Schlüter. Nach Ansicht der BILD-Vertreter basieren beide Texte auf sauberen Verdachts-Momenten und dann könne es auch nicht zwei getrennte Rechtsschutz-Bedürfnisse geben, aus denen sich die beiden Unterlassungs-Ansprüche herleiten.
Im Berufungsverfahren erläuterten die OLG-Richter, dass sie kein Extra-Verbot für den Teaser sehen, da er identisch mit den ersten Sätzen der verbotenen Lang-Fassung ist. Das akzeptierten beide Seiten. Die Kosten des Verfahrens muss zu 75 Prozent die Axel Springer SE tragen, für die restlichen 25 Prozent muss Mack aufkommen.
(ps) 12.08.2015
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