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Google: EU-Behörden verlängern Frist für Reaktion im Wettbewerbsverfahren

Die EU-Behörden haben nun ein zweites Mal die Frist für den US-Internet-Giganten verlängert, um auf die Vorwürfe des Missbrauchs seiner Marktmacht zu reagieren. Ursprünglich sollte Google schon am 7. Juli 2015 seine Antworten eingereicht haben. Diese Frist war bis zum 17. August 2015 verlängert worden. Nun gab Google bekannt, die Frist sei bis zum 31. August verlängert worden.

Bekanntlich wirft die EU-Kommission dem Internet-Riesen vor, seine Marktmacht von bis zu 90 Prozent zu missbrauchen. Unter anderem soll Google systematisch den eigenen Preisvergleichs-Dienst Google Shopping bei Suchanfragen bevorzugt haben. Damit würde sowohl Mitbewerbern als auch Verbrauchern Schaden zugefügt. Google weist diese Vorwürfe zurück. Sollte sich herausstellen, dass die EU-Behörden mit ihrer Auffassung recht haben, droht dem Internet-Giganten eine milliardenschwere Strafe.


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(ps) 14.08.2015



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