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LG Landshut: Tabak-Werbeverbot gilt auch für Web-Auftritte von Unternehmen

Das Genussmittel Tabak wird seit Jahren penibel "beobachtet" und auch schon der kleinste Verdacht gegen eine der vielen Vorschriften in Sachen Werbeverbot für Tabakwaren führt zu Konsequenzen. Auch die Abbildung rauchender Personen auf den Websites von Unternehmen kann ein So hat der in Berlin ansässige vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. auf der Website der Firma Pöschl Tabak GmbH & Co. KG mit Sitz in

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(ps) 18.08.2015



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