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LG Ravensburg: Bekömmlich ist als Begriff in der Bier-Werbung nicht erlaubt
Im Rechtsstreit zwischen der Brauerei Clemens Härle KG mit Sitz in Leutkirch und dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin um den Begriff "bekömmlich" hat das Landgericht Ravensburg heute sein Urteil verkündet: Bier darf nicht mit dem Begriff "bekömmlich" beworben werden (Az.: 8 O 34/15 – Urteil vom 25. Aug. 2015). Bei diesem Urteil hatten die Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den mündigen Verbraucher oder den gesunden Menschenverstand vor Augen, sondern definitiv die Verordnung Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2006 über Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Die wurde seinerzeit erlassen, um den Verbraucher zu schützen.
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(ps) 25.08.2015
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