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Die Health-Claims-Verordnung des Europäischen Parlaments sorgt nach wie vor für juristischen Stress. Am 10. Dezember 215 wird der Bundesgerichtshof in Sachen Rotbäckchen verhandeln. Dieser Prozess geht auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen mit Sitz in Berlin gegen das Haus Rabenhorst mit Sitz in Unkel am Rhein ein.
In der Klage geht es um die Werbeaussage "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sowie "Lernstark". Beide Aussagen waren auf der Vorderseite der Flasche zu sehen und zu lesen – genau unterhalb der Abbildung eines blondes Mädchens mit roten Wangen und einem blauen Kopftuch.
Sowohl das Landgericht Koblenz (Urteil vom 1. März 2013 – 16 O 172/12, LRE 65, 262) als auch das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11. Dez. 2013 –9 U 405/13, GRUR-RR 2014, 179) haben der Klage stattgegeben, wohl aber eine Revision beim BGH zugelassen.
(ps) 27.08.2015
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