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Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 1. September 2015 im Streit um Aussagen eines Wissenschaftlers über die Wirksamkeit der Margarine-Marke Becel. pro.activ ein Urteil zugunsten des beklagten Konsumgüter-Konzerns Unilever gefällt und damit die Revision von Foodwatch abgewiesen. Nach Ansicht der Hamburger OLG-Richter sind die Äußerungen eines Wissenschaftlers über Becel pro.activ, die von Unilever verbreitet wurden, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Lother Weyhe, der Richter des Presse-Senats, erläuterte in seiner Begründung, dass in dieser Angelegenheit eine öffentliche Auseinandersetzung stattgefunden habe, in der sowohl Kläger als auch Beklagte ihre jeweilige Ansicht bzw. Einschätzung vorgebracht haben.
Mit dem Urteil bestätigte das OLG die Entscheidung der Vorinstanz. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(ps) 01.09.2015
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