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Ab Januar 2016 werden die Urteile der Bundesgerichte nicht mehr exklusiv für die Juris GmbH (an der der Bund mit 50,01 Prozent beteiligt ist) aufbereitet. Dann sollen die Entscheidungen über einen neuen Web-Service "Entscheidungen im Internet" zugänglich gemacht. Dieses neue Angebot wird von den Bundesgerichten gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf die Beine gestellt. Es soll frei zugänglich sein und neben Juris auch anderen kommerziellen Weiter-Verwendern zur Verfügung gestellt werden.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis einer langen juristischen Auseinandersetzung, die Christoph Schwalb, Geschäftsführer des Juris-Konkurrenten Lexxpress, erst gegen den Bundesgerichtshof und danach gegen das Bundesverfassungsgericht führte. Schwalb wollte für sein Haus Lexxpress die Entscheidungen der Bundesgerichte in derselben Daten-Qualität bekommen wie Juris. Juris erhält exklusiv von staatlich bezahlten Dokumentaren datenbankgerecht aufbereitete Urteile, während die anderen Anbieter nur die "reinen" Urteilstexte in nicht aufbereiteter Form bekommen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied bereits im Mai 2013 zugunsten von Christoph Schwalb mit dem Hinweis auf die im Grundgesetz definierte Gleichbehandlung. Das BVerfG legte jedoch Revision ein. Nun sorgte eine außergerichtliche Einigung für Bewegung. Damit dürfte der Markt der juristischen Web-Anbieter erheblich in Bewegung kommen.
(ps) 02.09.2015
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