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Der TV-Moderator Günther Jauch ist als "harter Knochen" bekannt, wenn es um seine Persönlichkeitsrechte geht. Wenn er mit einer Darstellung nicht einverstanden ist bzw. sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, nutzt Jauch die Palette der juristischen Gegenwehr. Dies bekam nun auch die unterhaltende Frauenzeitschrift DAS NEUE der Bauer Media Group zu spüren. In der Ausgabe Nr. 16 vom 11. April 2015 war auf dem Titel neben den Bild des Moderators und seiner Ehefrau die Schlagzeile "Günther Jauch Schock-Geständnis Steckt seine Ehe in der Krise?" zu sehen.
Gegen diese Darstellung ging Jauch mit Erfolg beim Landgericht Baden-Baden vor und verlangte eine Gegendarstellung in entsprechender Schriftgröße auf dem Titel mit dem Satz "Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden". Die Bauer Media Group ging beim LG Karlsruhe in Berufung - allerdings ohne Erfolg.
Der unter anderem für das Presserecht zuständige 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe bestätigte im Urteil mit dem Az.: 6 U 110/15 vom 9. September 2015 die Entscheidung des Landgerichtes Baden-Baden. Nach Ansicht der OLG-Richter enthält die am 11. April 2015 publizierte Schlagzeile die Tatsachen-Behauptung, Günther Jauch habe im Hinblick auf seine Ehe etwas gestanden. Daher habe der TV-Moderator Anspruch auf die verlangte Gegendarstellung.
Darüber hinaus macht das OLG Karlsruhe in seiner Presse-Info vom 10. Sept. 2015 noch deutlich, dass "der Inhalt der Gegendarstellung auch nicht deshalb unrichtig sei, weil der Moderator im Rahmen seiner Fernsehsendung gegenüber einem Kandidaten auf dessen Äußerung zu dessen Ehe hin gesagt hatte, dass er dann noch einmal heiraten würde, wenn es in der Ehe "bröckele" - denn damit habe sich der Moderator nicht über den Zustand seiner eigenen Ehe geäußert.
Auch die vom Landgericht Baden-Baden zugesprochene Gegendarstellung auf der Titelseite sei in ihrem Umfang nicht unangemessen.Vor diesem Hintergrund hat der 6. Zivilsenat die Berufung der beklagten Bauer Media Group zurückgewiesen.
Günther Jauch hatte die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt, die Bauer Media Group holte sich Verena Haisch aus dem Hamburger Büro der Kanzlei Bird & Bird an die Seite.
(ps) 14.09.2015
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