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Im Streit um die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hat Jörg Kachelmann beim Landgericht Köln gegen das Haus Axel Springer SE respektive die Boulevard-Zeitung Bild gewonnen. Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Vorsitzender Richter: Dr. Eßer da Silva) hat nun ihr Urteil (Az. 28 O 2/14 und Az. 28 O 7/124 – Urteil vom 30.09.2015) gefällt und danach muss die Axel Springer SE respektive das Boulevard-Blatt Bild eine Entschädigung von 635.000 Euro (plus Zinsen und Schadensersatz) an Kachelmann zahlen (insgesamt kommen da etwa 800.000 Euro zustande). Nach Einschätzung der Richter hat es in 18 Fällen bei Bild Online und 20 Fällen bei Bild eine "rechtswidrige Berichterstattung" gegeben. Demnach entfallen 300.000 Euro der errechneten Schadensersatz-Summe auf Bild Online und 335.000 Euro auf Bild. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gefordert hatte Kachelmann über seinen Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker die beachtliche Summe von 2,25 Millionen Euro. Ihm standen beim Prozess Dr. Ruben Engel sowie Dr. Anja Wilkat hilfreich zur Seite. Das Haus Axel Springer hatte für den Kachelmann-Prozess Prof. Dr. Jan Hegemann von der Berliner Kanzlei Raue engagiert. Aus dem Raue-Büro war Associate Dr. Anna-Sophie Hollenders dabei.
Der zugesprochene Schadensersatz ist die bislang höchste Summe im Bereich Persönlichkeitsrechts-Verletzung in Deutschland. Beide Seiten haben bereits angekündigt, die nächste Instanz anzurufen und es ist angesichts der ausgesprochen heftigen öffentlichen Reaktionen beider Seiten damit zu rechnen, dass sich nach dem OLG Köln auch noch weitere Instanzen mit diesem Streit beschäftigen werden.
(ps) 30.09.2015
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