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EuGH: Safe-Harbor-Daten-Abkommen mit den USA ist ungültig

Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz und erklärt das sogenannte Safe Harbor-Abkommen für ungültig – Foto: G. Fessy © CJUE

Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz und erklärt das sogenannte Safe Harbor-Abkommen für ungültig – Foto: G. Fessy © CJUE

Das Safe-Harbor-Abkommen zum Austausch von Daten zwischen der EU und den USA ist heute vom Europäischen Gerichtshof EuGH mit Sitz in Luxemburg für ungültig erklärt worden. Die EuGH-Richter haben in ihrem Urteil zudem auch festgehalten, dass die EU-Kommission nicht befugt sei, die Entscheidungsfreiheit der nationalen Datenschutz-Behörden in der EU durch dieses Abkommen zu beschränken Urteil vom 6.10.2015 - Az.: C-362/14). Die EuGH-Richter folgten damit dem Antrag des Generalanwalts Yves Bot.

Das Verfahren hatte der österreichische Jurist Max Schrems ausgelöst, der gegen Facebook wegen der Übermittlung seiner Facebook-Daten in die USA geklagt hatte. Seine Beschwerde bei der irischen Datenschutz-Behörde (dort sitzt die Europa-Zentrale von Facebook aufgrund steuerlicher Überlegungen) wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die EU-Kommission die USA als "sicheren Hafen" eingestuft habe. Schrems zog umgehend vor den obersten irischen Gerichtshof. Der legte den Fall dem EuGH zur Prüfung vor.

Das EuGH-Urteil dürfte weitreichende Folgen nicht nur für die amerikanischen Internet-Giganten wie Facebook, Google, Apple oder Amazon haben. Betroffen sind aber auch Anbieter von Cloud-Diensten, sofern deren Server nicht in Europa stationirt sind. Aufgrund dieses Urteils können nun andere Betroffene die jeweiligen nationalen Gerichte anrufen, um klären zu lassen, ob ihre Daten hinreichend geschützt sind.

Kommentar zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH

Dr. Axel Frhr. von dem Bussche, Spezialist für TMT-Recht und Partner bei der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg, hat das EuGH-Urteil analysiert und kommt zu folgender Bewertung bzw. Einschätzung der Folgen für Unternehmen und für die Politik:

  • Diese Entscheidung zwingt US-Firmen, die auf personenbezogene Daten aus der EU angewiesen sind, nach anderen compliance-konformen Wegen zu suchen – etwa Zustimmung der Betroffenen, EU-Standardvertragsklauseln oder (nur bei konzerninternen Übermittlungen) die Vereinbarung  von sog. „Binding Corporate Rules“ (BCR). Das heißt, auch wenn es Alternativen zu Safe Harbor gibt, bedeutet deren Umsetzung für die meisten betroffenen Unternehmen einen zusätzlichen, unerwarteten Zeit- und Kostenaufwand, denn bis zur Veröffentlichung des Schlussantrags des EuGH-Generalanwalts letzte Woche war niemand auf die abrupte Stilllegung von Safe Harbor vorbereitet.

 

  • Unternehmen, welche derzeit ihre Datenübermittlungen auf Safe-Harbor stützen werden sich fragen, was jetzt zu tun sei. Wir gehen im Augenblick nicht davon aus, dass es zu Massenklagen gegen US-Unternehmen kommen wird, welche an Safe Harbor beteiligt sind und über keinen anderen Compliance-Mechanismus verfügen. Wir erwarten vielmehr, dass die pragmatischeren Regulierungsbehörden (z. B. in UK, Irland usw.) den Firmen Zeit lassen werden, ihre Compliance-Programme zu überarbeiten. In Staaten wie Deutschland, wo Safe Harbor ohnehin seit jeher mit Argwohn betrachtet wird, werden die Aufsichtsbehörden wahrscheinlich eher weniger großzügig sein – mit der Begründung, dass die Vorbehalte gegen Safe Harbor seit langem bekannt seien und die Unternehmen längst Zeit gehabt hätten, sich nach Alternativen umzusehen. Jedenfalls ist den Firmen zu raten, sich unverzüglich an die Arbeit zu machen; beispielsweise sollten möglichst Standardvertragsklauseln zwischen verbundenen Unternehmen und mit wichtigen Zulieferern unterzeichnet werden, aus denen hervorgeht, dass man die Sache ernst nimmt und sich zumindest schrittweise an die hundertprozentige Compliance annähert. Organisationen, die nicht schnell genug reagieren, riskieren es, von den Behörden als untätig betrachtet zu werden, was gravierende Folgen haben kann.

 

  • Das EuGH-Urteil kommt überraschend und ist in vielerlei Hinsicht als politische Entscheidung zu betrachten, die eine wichtige Vereinbarung zur Förderung des transatlantischen Handels untergräbt und die Bemühungen der amerikanischen und europäischen Institutionen konterkariert, den durch Safe Harbor gebotenen Schutz für personenbezogene Daten aus der EU weiter auszubauen, nämlich auf dem Wege von neuen Verhandlungen, die weit besser geeignet wären, die europäischen Bedenken gegen ein derzeitiges ‚Vollzugsdefizit‘ in den USA auszuräumen.

 


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(ps) 06.10.2015



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