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BGH bestätigt zentrales Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grosso

In dritter und vorerst letzter Instanz hat der Bundesverband Presse-Grosso mit Sitz in Köln den fünfjährigen Rechtsstreit mit der Bauer Vertriebs KG aus Hamburg, für sich entschieden: Der Revisionsklage des Grosso-Verbandes gegen Bauer gab der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz statt (Urteil vom 6. Okt 2015 - Az.: KZR 17/14).

Damit bleibt es dem Grosso-Verband auch künftig erlaubt, für seine Mitgliedsfirmen (und auch die anderen Grosso-Unternehmen in Deutschland, die dem Verband nicht angehören) zentrale Verhandlungen mit den Verlagen und Nationalvertrieben über die Konditionen und Preise für die Belieferung des Einzelhandels in Deutschland mit Presse-Produkten zu führen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

„Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere bunte deutsche Medien-Landschaft. Es sichert den freien Marktzutritt für alle Verlage zu vergleichbaren Bedingungen“, erklärte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso, unmittelbar nach der Verkündung der BGH-Entscheidung. Mit dem Abschluss des Verfahrens sei nun wieder Rechtssicherheit für alle Partner geschaffen. 

Gegen die bisherige Praxis hatte die Bauer Vertriebs KG sich mit einer Klage vor dem Landgericht Köln gewandt, welcher das Gericht stattgab. Ebenso entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Revision.

Im Namen der Bauer Media Group (Mutter der Bauer Vertriebs KG) nahm Konzerngeschäftsleiter Andreas Schoo kurz via Presse-Info zum BGH-Urteil Stellung: "Wir sehen das Urteil als eine Fehlentscheidung und werden Konsequenzen in den nächsten Tagen prüfen."


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(sgo) 06.10.2015



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