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Facebook: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht weitere Klage ein

vzbv-Vorstand Klaus Müller achtet darauf, dass Facebook die rechtlichen Regeln einhält - Foto: vzbv - Jan Zappner

vzbv-Vorstand Klaus Müller achtet darauf, dass Facebook die rechtlichen Regeln einhält - Foto: vzbv - Jan Zappner

Der in Berlin ansässige Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht ein drittes Mal gegen Facebook vor Gericht. Die Klage ist beim Landgericht Berlin eingegangen und wird unter dem Az.: 16 O 341/15 geführt. Dem vzbv geht es diesmal um den irreführenden Werbespruch "Facebook ist und bleibt kostenlos", um kritische Voreinstellungen beim Facebook-Account sowie um 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutz-Richtlinie. vzbv-Vorstand Klaus Müller erklärt dazu: "Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein. Verbraucher zahlen für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend."

Zu den drei Klage-Punkten heißt es in der vzbv-Presse-Info:

  • Facebook ist nicht kostenlos: Facebook verdient mit den Daten seiner Nutzer Geld, vor allem mit und durch Werbung, die an die Nutzer angepasst wird. Die Eigenwerbung von Facebook, der Dienst sei und bleibe kostenlos, ist aus Sicht des vzbv irreführend.
  • Voreinstellungen: Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden. Nach Einschätzung des vzbv erfolgt keine bewusste Einwilligung, wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Häkchen gesetzt ist.
  • 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie: Der vzbv kritisiert unter anderem die Klarnamenpflicht für die Nutzer und die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. Die Klausel zur Datenweitergabe gilt für „Nutzer sowie Nicht-Nutzer, die mit Facebook außerhalb der USA interagieren“. Folgendes Szenario ist denkbar: Ein Verbraucher hat kein eigenes Profil bei Facebook, surft aber auf der Seite und schaut sich öffentliche Facebook-Profile von anderen an. Facebook behält sich mit der Klausel vor, dass es Daten des Besuchers speichert und in die USA weitergibt. Dort hätten auch die Geheimdienste Zugriff darauf.

Im nächsten Schritt wird die Klage nun übersetzt und dann in Irland, dem (steuersparenden) europäischen Firmensitz von Facebook, zugestellt. Nach der Klage-Erwiderung von Facebook ist im Laufe des Jahres 2016 mit der mündlichen Verhandlung zu rechnen.

Der vzbv hat 2009 bereits erfolgreich eine Abmahnung gegen Facebook sowie andere soziale Netzwerke durchgesetzt. Derzeit laufen noch zwei Verfahren des vzbv gegen Facebook.

Am 14. Jan. 2016 wird beim BGH der Prozess fortgesetzt, wonach sich Facebook an das deutsche Datenschutzrecht halten soll (Az.: ZR 65/14). Sowohl beim Landgericht Berlin als auch beim Kammergericht Berlin (Urteil vom 24 Jan. 2014 – Az.: 5 U 42/12) hatte sich der vzbv bereits erfolgreich durchgesetzt.

Parallel dazu läuft noch ein Verfahren über die rechtswidrige Datenweitergabe in Verbindung mit dem App-Zentrum von Facebook. Hier hat der Internet-Gigant Berufung gegen das Versäumnis-Urteil vom Landgericht Berlin eingelegt (Urteil vom 9. Sept. 2013 – Az.: 16 O 60/13).


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(ps) 20.10.2015



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